Regierung beschließt Bodenschutzpaket in der UVP

Die in der Regierungsklausur beschlossene Novelle des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stärkt den Bodenschutz durch ein umfassendes Bodenschutzpaket. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Eindämmung des Flächenverbrauchs und dem Schutz unversiegelter Böden.

Zukünftig haben neue Anträge für Verfahren ein detailliertes Bodenschutzkonzept mit Angaben zu Flächenverbrauch, Bodenfunktionen, Verbesserungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu enthalten. Projekte auf bisher unversiegelten Flächen werden künftig strenger geprüft und sind bereits bei geringerer Flächeninanspruchnahme UVP-pflichtig. Vor allem betrifft dies Logistikzentren und Einkaufszentren sowie neue Parkplätze. Generell wurden Schwellenwerte für die Flächeninanspruchnahme zum Teil erheblich gesenkt, der Katalog der UVP-pflichtigen Projekte erweitert und künftig sind auch zusätzliche Projektteile in die Berechnung des Flächenverbrauchs mit einzubeziehen.

Das neue Bodenschutzpaket im UVP-Gesetz kann als Meilenstein für den Bodenschutz in Verfahren gesehen werden.

Pressemeldung auf OTS

Gesetz zur Umweltveträglichkeitsprüfung

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